Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Für das Vertragsverhältnis zwischen der Agentur Limited-Strip-Events (Inhaber und Vertragspartner: Dominic Hinca, Hirtenbichel 25, 87509 Immenstadt), im weiteren Verlauf „Agentur“ genannt, und dem Auftraggeber (männlich/weiblich/divers), im weiteren Verlauf „Kunde“ genannt, gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Zwischen der Agentur und dem Kunden wurden keine weiteren Vereinbarungen getroffen und mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben. Von den AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Agentur nicht an, selbst wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

§ 2 Einverständniserklärung personenbezogener Daten

Der Kunde willigt ein, dass die Agentur seine persönlichen Daten (einschließlich Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie andere während des Buchungsvorgangs erforderliche Informationen, elektronisch speichert und verarbeitet. Sämtliche elektronisch übermittelten Daten und Texte werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz gemäß der Datenschutzerklärung und den gesetzlichen Bestimmungen. Nach der Auftragsabwicklung werden sämtliche Daten vollständig gelöscht. Der Kunde kann zu jedem Zeitpunkt die Löschung seiner Daten per E-Mail an info@limited-strip.de beantragen.

§ 3 Vertragsgegenstand

Die Agentur fungiert ausschließlich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Akteur (männlich/weiblich/divers), im weiteren Verlauf „Künstler“ genannt. Sie vermittelt verschiedene Künstler, deren Dienstleistungen und Showangebote für Veranstaltungen, sowie Partybus-und Limousinenfahrten nach den Vorgaben und Wünschen des Kunden, was die Art des Auftritts, den Ort und die Zeit betrifft. Mit Abgabe der verbindlichen Buchung kommt ein Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und der Agentur zustande. Für die Durchführung der gebuchten Dienstleistung ist ausschließlich der Künstler bzw. Subunternehmer verantwortlich. Der Künstler ist selbstständig und die Verantwortung für die Rechnungslegung mit dem Kunden liegt beim Künstler. Unsere Vermittlung erfolgt ausnahmslos an Personen, die volljährig sind.

§ 4 Buchung und Vertragsschluss

Nach dem Versenden des Anfrageformulars über die Internetseite, einer Anfrage per E-Mail, WhatsApp, SMS oder auch telefonisch, erhält der Kunde ein unverbindliches Angebot mit den Konditionen über den angefragten Künstler und der Darbietung von uns. Die Angebote der Agentur sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vermittlungsvertrag kommt erst durch das Versenden des vollständig ausgefüllten und verbindlichen Buchungsformulars auf der Internetseite mit der Angabe des vorab vereinbarten Gesamtbetrags zustande. Mit übermitteln des Buchungsformulars ist die Buchung sofort bindend. Die entsprechenden Konditionen wurden vorab mit dem Kunden vereinbart. Sollte der Kunde bei der Buchung dennoch einen zu niedrigen Gesamtbetrag angeben, hat die Agentur das Recht, den Kunden auf erneutes Ausfüllen und Absenden der verbindlichen Buchung mit dem vereinbarten Gesamtbetrag hinzuweisen. Der Kunde verpflichtet sich, korrekte Angaben beim Ausfüllen der verbindlichen Buchung sicherzustellen, wie beispielsweise das Veranstaltungsdatum, die Uhrzeit des Beginns der Darbietung, die genaue Veranstaltungsadresse, die Angabe der Kontaktperson, die am Veranstaltungsort anwesend und telefonisch auf der angegebenen Mobilfunknummer erreichbar ist. Sollten die in der verbindlichen Buchung übermittelten Informationen nicht mit den Angaben vor Ort übereinstimmen und dazu führen, dass der Auftritt nicht stattfinden kann, wird die Buchung aufgehoben und der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten Gesamtbetrag an die Agentur zu entrichten. In Fällen von Buchungen unter Angabe eines falschen Namens und Daten, werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Erscheint der Künstler wie gebucht am vereinbarten Veranstaltungsort, muss die Durchführung des Auftritts wie geplant vom Kunden ermöglicht werden. Selbst wenn der Kunde aus beliebigen Gründen den Auftritt nicht mehr wünscht, wird der Gesamtbetrag laut Vertrag ohne Abzüge fällig und ist an den Künstler zu zahlen. Aufträge gelten erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen. Diese Buchungsbestätigung der Agentur sollte folgendes enthalten: das Veranstaltungsdatum, die Uhrzeit des Beginns der Darbietung, den Ort der Veranstaltung mit genauer Anschrift, den vereinbarten Gesamtpreis (inkl. Fahrtkosten und Vermittlungsgebühren) und die Anzahl der gebuchten Künstler gegebenenfalls mit Künstlernamen. Die Buchungsbestätigung erhält alle relevanten Daten zum Vertragsschluss. Sollte der Kunde das verbindliche Buchungsformular auf unserer Internetseite nicht verwenden, wird ein Vertrag durch den Versand unserer Buchungsbestätigung abgeschlossen. Der Kunde erkennt an, dass die Informationen im Künstlerprofil von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen können. Dies könnte beispielsweise bedeuten, dass der Künstler mittlerweile tätowiert ist, älter ist oder sich die Haarfarbe geändert hat. Es besteht die Möglichkeit, dass sich ein anderer Künstler beim Kunden meldet, als der ursprünglich gewünschte. Der Kunde wird in einem solchen Fall vom Künstler und nicht der Agentur informiert.

§ 5 Preise, Bezahlung und Zahlungsbedingungen

Die angegebenen Preise auf unserer Internetseite sind unverbindlich und dienen lediglich als Richtwert. Der Gesamtpreis ist abhängig von der Art der Veranstaltung, dem Künstler, der Anfahrt, dem Showaufwand, dem Showoutfit etc. Die einzelnen Kosten und der dadurch entstandene Gesamtpreis kommunizieren wir während der Auftragsbesprechung mit dem Kunden und werden durch die Auftragsbestätigung verbindlich. Die Anfahrtskosten sind im Gesamtpreis enthalten. Die Zahlungsoptionen umfassen entweder die Bezahlung des Gesamtbetrages per Vorkasse an die Agentur, einer Anzahlung per Überweisung an die Agentur mit der Restzahlung in bar vor Ort an den Künstler oder einer Bezahlung des Gesamtbetrags in bar vor Ort an den Künstler. Die Entscheidung über die anzuwendende Zahlungsoption obliegt der Agentur. Falls vorab keine Anzahlung an die Agentur erfolgt ist, liegt die Steuerverantwortung für den Gesamtbetrag alleinig beim Künstler. In diesem Fall stellt die Agentur dem Künstler eine Rechnung über das Vermittlungshonorar aus. Bei den beiden Optionen mit einer Restzahlung oder Bezahlung des Gesamtbetrags in bar vor Ort an den Künstler erfolgt die Rechnungsstellung über die geleistete Zahlung an den Kunden eigenständig im Namen des Künstlers. Für die Abrechnung und Versteuerung ist ausschließlich der Künstler verantwortlich. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich eine geleistete Barzahlung vom Künstler quittieren zu lassen. Die Agentur trägt alleinig die Verantwortung für die Versteuerung des erhaltenen Vermittlungshonorars.

§ 6 Auftragsstornierung und Gebühren

Nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies hat zur Folge, dass dem Kunden, auch wenn er Verbraucher ist, kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag wie nachfolgend erläutert, zu stornieren. Die Stornierung muss in Textform, per E-Mail, WhatsApp, SMS oder Brief an die Agentur erfolgen. Die Rechnung für die Stornierung ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor dem gebuchten Veranstaltungstermin sind 30% des Gesamtpreises durch den Kunden zu zahlen. Bei einer Stornierung bis 3 Tage vor dem gebuchten Veranstaltungstermin sind 70% des Gesamtpreises durch den Kunden zu zahlen. Bei einer Stornierung unter 72 Stunden vor dem gebuchten Veranstaltungstermin sind 100% des Gesamtpreises durch den Kunden zu zahlen.

§ 7 Leistungsänderung und Ersatz

Sollte der gebuchte Künstler den Termin aufgrund von Krankheit, unvorhergesehenen Fällen höherer Gewalt, einer Autopanne, politischen Unruhen, Glatteis und anderen extremen Wetterlagen nicht wahrnehmen können, hat die Agentur das Recht, Ersatz zu Organisieren und bereit zu stellen. Die Agentur berücksichtigt dabei die Wünsche und bei der Buchung vom Kunden angegebenen alternativen Künstler. Bei kurzfristigen Ausfällen besteht die Möglichkeit, dass der Kunde nicht rechtzeitig über den Ausfall informiert wird und auch keine Benachrichtigung über die Bereitstellung eines Ersatzkünstlers vor dem Auftritt erfolgt. Die Gültigkeit des Vertrages bleibt unbeeinträchtigt und bestehen. Tritt dieser Fall ein, werden dem Kunden in keinem Fall Mehrkosten berechnet. Eine Rückerstattung oder ein Preisnachlass seitens der Agentur ist nicht möglich. Wenn der Künstler aus eigenem Verschulden nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht beim gebuchten Termin erscheint, liegt die alleinige Verantwortung dafür beim Künstler und nicht der Agentur. Die Agentur ist keinen Vermittlungserfolg schuldig.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, erfordert es die Mitwirkung des Kunden. Der Kunde muss am Tag der Veranstaltung ganztägig telefonisch auf der angegebenen Mobilfunknummer erreichbar sein. Er erhält einen Anruf vom Künstler am Tag der Veranstaltung zur Abwicklung und Absprache des Auftritts. Sollte dieses nicht gewährleistet werden können, ist der Kunde verpflichtet, einen weiteren zusätzlichen Ansprechpartner und dessen Mobilfunknummer mit anzugeben. Der Kunde muss der Agentur die komplette Adresse des Auftrittsortes mitteilen. Findet die Show an einer Adresse statt, welche keinen Straßennamen hat, so sind die Koordinaten sowie eine Anfahrtsbeschreibung bzw. Anfahrtsskizze anzugeben oder der Standort für Google Maps zu schicken. Sollte der Kunde bzw. die bei der verbindlichen Buchung angegebene Ansprechperson beim Eintreffen des Künstlers vor Ort nicht auf der Mobilfunknummer erreichbar oder das Mobiltelefon aus sein, wird die Buchung nach einer Wartezeit von maximal 15 Minuten storniert. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet 100% des Gesamtpreises zu zahlen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, das eine Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsorts für den Künstler vorhanden ist. Ein Fußmarsch von mehr als einem halben Kilometer gilt als unzumutbar. Der Kunde hat dafür zu sorgen, das der Künstler freien Zugang zu kostenpflichtigen Veranstaltungen erhält. Der Kunde stellt eine Räumlichkeit in der Nähe des Veranstaltungsorts bereit, in der sich der Künstler umziehen kann. Ebenfalls muss gewährleistet sein, das die Auftrittsfläche sauber und im trockenen ist. Der Kunde stellt sicher, dass eine Tonwiedergabeanlage, die eine USB Stick oder eine CD abspielt, vor Ort vorhanden ist. Sollte der Kunde seinen genannten Verpflichtungen nicht nachkommen und dies zu Beeinträchtigungen des Auftritts führt oder der Künstler aufgrund dessen nicht in der Lage ist, diesen durchzuführen oder abbrechen zu müssen, ist der Kunde verpflichtet, 100% des Gesamtpreises zu zahlen, sofern es auf seine Pflichtverletzung zurückzuführen ist.

§ 9 Sicherheit der Künstler

Der Kunde ist für die Sicherheit des Künstlers verantwortlich. Unerlaubtes und unaufgefordertes Anfassen des Künstlers vor, während und nach der Show ist ausdrücklich untersagt. Schäden oder Verletzungen, die durch Übergriffe von Gästen oder anderen Personen entstehen, werden vom Künstler zur Anzeige gebracht. Der Künstler ist berechtigt, den Auftritt abzubrechen, wenn seine Sicherheit nicht gewährleistet ist. Der Kunde haftet ebenfalls für Sachschäden am Eigentum des Künstlers. Hierzu zählen insbesondere Beschädigungen oder Diebstahl am Eigentum.

§ 10 Bild-Video und Tonaufnahmen 

Bild-Video und Tonaufnahmen der Darbietung, für private Zwecke sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Künstler gestattet. Eine Veröffentlichung der Aufnahmen jeglicher Art ist jedoch nicht gestattet. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist der Künstler dazu berechtigt, den Auftritt sofort abzubrechen. Der Kunde ist zur Zahlung des im Vertrag vereinbarten Gesamtbetrages verpflichtet. Darüber hinaus wird eine adäquate Vertragsstrafe fällig. Diese beläuft sich mindestens auf 1.500 €.

§ 11 Jugendschutz

Der Kunde ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Zutritt zur Veranstaltung und dem Auftritt nur volljährigen Personen gestattet wird. Personen unter 18 Jahren ist der Zutritt zu untersagen.

§ 12 Haftung

Die Haftung der Agentur beschränkt sich darauf, den Vermittlungsvertrag ordnungsgemäß durchzuführen. Die Agentur haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit im Rahmen der Erbringung ihrer eigenen Leistungen. Im Falle eines Leistungsmangels durch einen Subunternehmer haftet die Agentur nicht. Hier gelten die AGB des Subunternehmers. Im Falle von Beanstandungen muss der Kunde die Agentur unverzüglich benachrichtigen und die Gründe für die Beanstandungen darlegen. Der Künstler ist selbstständig tätig und für die Abführung von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen, Beiträge für die KSK und den Abschluss notwendiger Versicherungen selbst verantwortlich. Die Haftung für die Darbietung am Auftrittstag liegt alleinig beim Künstler. Der Künstler alleine übernimmt die Haftung für alle Schäden, nach den gesetzlichen Regelungen, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung entstehen. Der Künstler haftet für alle Nebenabsprachen eigenständig, die mit dem Kunden mündlich oder schriftlich getroffen werden. Eine Haftung der Agentur sowohl des Künstlers für leicht fahrlässige Sachschäden ist ausgeschlossen. Die Agentur ist nicht verantwortlich und übernimmt keine Haftung für die Durchführung des Auftritts, unzumutbare Verspätung über einer Stunde nach geplantem Auftrittsbeginn, die Ausführung des Auftritts, der Dauer des Auftritts (Verkürzung der Auftrittslänge), Abweichungen zu Angaben des Künstlers auf seinem Künstlerprofil oder im Falle von Unzufriedenheit an einer Darbietung. Jegliche Nachverhandlungen und Preisabschläge sind vor Ort, direkt nach dem Auftritt mit dem Künstler zu klären. Es ist unzulässig, nachträglich Verhandlungen mit der Agentur zu führen. Im Falle einer Absage des Künstlers am Tag der Veranstaltung, aufgrund unvorhersehbarer Umstände wie einem Unfall, Krankheit, Autobahnsperrung, Naturkatastrophen oder extrem widriger Wetterbedingungen, schließt die Haftung der Agentur und jegliche Regressanforderungen und Schadensersatzansprüche aus. 

§ 13 Unvorhersehbare Ereignisse

Aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen wie Schneefall, Eisglätte, Umleitungen, Autobahnsperrungen, Straßensperrungen, Staus, Polizeikontrollen etc. kann es zu einem verspäteten Beginn des Auftritts kommen. Für diesen Fall gesteht der Kunde dem Künstler eine Karenzzeit von bis zu einer Stunde zu. Eine Verspätung in dieser Zeitspanne stellt keinen Mangel dar und es entfällt jeglicher Anspruch auf Schadensersatz.

§ 14 GEMA-Gebühren, KSK und Versicherungen 

Alle anfallenden Abgaben wie z.B. Künstlersozialkasse, GEMA-Gebühren für öffentliche Veranstaltungen etc. sind Sache des Kunden. Der Kunde ist dazu verpflichtet, im Hinblick auf die Veranstaltung alle erforderlichen Versicherungen, insbesondere eine Veranstalterhaftpflicht, abzuschließen.

§ 15 Anzuwendendes Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht. Sofern sich die AGB als lückenhaft erweisen, gelten die vorstehenden Bestimmungen für den Fall entsprechend.

§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort aller Verpflichtungen ist der Sitz der Agentur in Immenstadt. Gerichtsstand ist Kempten. Die Agentur hat das alleinige Recht, ein anderes Gericht anzurufen.

Diese AGB und die Inhalte der Website sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Verwendung der Inhalte, egal in welcher Form oder aus welchem Anlass, bedarf der schriftlichen Genehmigung der Agentur Limited-Strip-Events und deren Betreiber. Jeglicher Missbrauch wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

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